Sie findet am Sonntag, den 16. März 2014 statt.
Hier geht's zum Online-Briefwahlantrag
Empfehlung von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann
Probestimmzettel
Allen Wahlberechtigten unserer Stadt bieten wir im Vorfeld der Kommunalwahl am 16. März einen besonderen Service an:
Einen Probe-Stimmzettel sowohl für die Stadtratswahl als auch die Kreistagswahl. So können Sie schon vor der Wahl das korrekte Ausfüllen der Stimmzettel testen und damit am 16. März bestens vorbereitet das Wahllokal betreten.
Eine Besonderheit der Kommunalwahl ist, dass sich zahlreiche Parteien und Wählergruppierungen daran beteiligen. Ihnen als Wähler stehen viele Stimmen zur Verfügung. Bei der Vergabe dieser Stimmen können Sie kumulieren und panaschieren. Beim Kumulieren vergeben Sie mehrere Stimmen an einen Kandidaten. Das Panaschieren räumt Ihnen die Möglichkeit ein, Ihre verfügbaren Stimmen auf die Kandidaten mehrerer Wahllisten zu verteilen.
Die Stimmabgabe bei der Kommunalwahl ist also für Wähler, insbesondere für Erstwähler, nicht ganz einfach. Ein Web-Service der AKDB - größter bayerischer IT-Dienstleister für Kommunen - bietet einen Probe-Stimmzettel, der es Bürgern ermöglicht, die Stimmenvergabe unter Nutzung des Kumulierens und Panaschierens auszuprobieren. Bei der Simulation der Stimmabgabe sieht der Anwender sofort, ob seine Stimmabgabe gültig ist oder ob er Stimmen verschenkt. Selbstverständlich ist der Test kostenlos und es werden keinerlei persönliche Daten gespeichert.
Probestimmzettel Stadtratswahl >
Probestimmzettel Kreistagswahl >
Neuerungen für die Kommunalwahl 2014
Im Februar 2012 wurden vom Bayerischen Landtag einige Änderungen am Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz beschlossen, die bereits zur Kommunalwahl 2014 gelten.
Wahlrecht
Wahlberechtigt ist jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei (bisher: drei) Monaten im Wahlkreis wohnt.
Briefwahl
Die Briefwahl wird wesentlich erleichtert, indem künftig auf die Angabe von Gründen verzichtet wird. Damit wird eine Briefwahl generell möglich. Bisher musste man – um per Briefwahl zu wählen – glaubhaft machen, dass man am Wahltag verhindert ist.
Wählbarkeit
Eine wichtige Änderung ist der Wegfall des sogenannten „Schwerpunkts der Lebensbeziehungen“. Bisher war nur wählbar, wer im Wahlkreis seit mindestens sechs Monaten den Schwerpunkt der Lebenshaltung hatte. Diese Klausel wird nun gelockert. Wählbar ist nun, wer mindestens drei Monate im Wahlkreis eine Wohnung hat, die nicht die Hauptwohnung sein muss, oder wer sich – ohne eine Wohnung zu haben – sich im Wahlkreis gewöhnlich aufhält. Wählbar als Gemeinde-, Stadt- und Kreisrat sind EU-Bürger, als Bürgermeister und Landrat allerdings nur Deutsche.
Altersgrenzen für das Amt des Bürgermeisters/Landrats
Bewerber können ab 2014 schon mit 18 Jahren als Landrat oder Bürgermeister kandidieren. Bisher lag die Altersgrenze bei 21.
Ab dem Wahljahr 2020 dürfen hauptberufliche Bürgermeister und Landräte zu Beginn der Amtszeit noch nicht 67 Jahre alt sein; zur Wahl 2014 gilt noch die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren.
Sitzverteilung
Die Sitzverteilung für die kommunalen Beschlussgremien (Stadt- bzw. Gemeinderat, Kreistag) erfolgt ab 2014 nach dem Proporzverfahren Hare-Niemeyer.
Bisher gilt das Höchstzahlenverfahren nach D'Hondt, das die kleineren gegenüber den größeren Parteien und Wählergruppen benachteiligt.
Ablehnung der Annahme des Mandats
Neu ist, dass eine gewählte Person das Amt ohne Angabe von Gründen ablehnen bzw. niederlegen kann; die Pflicht zur Übernahme von Ehrenämtern (Art. 19 der Bayer. Gemeindeordnung) gilt ab 2014 nicht mehr.
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht! ....mehr